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Kleinbetragsrechnung: Pflichtangaben, Grenze und was du vereinfachen darfst

Bis 250 Euro brutto reicht eine vereinfachte Rechnung. Wir zeigen, welche Kleinbetragsrechnung Pflichtangaben wirklich nötig sind.

02. Juli 20266 Minuten Lesezeit

Du hast schnell mal ein paar Ersatzteile verkauft, eine kleine Reparatur erledigt oder eine Stunde Beratung abgerechnet – und fragst dich jetzt, ob du dafür wirklich eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben schreiben musst. Die gute Nachricht: Bei kleinen Beträgen nicht. Der Gesetzgeber hat dafür extra die Kleinbetragsrechnung vorgesehen, bei der deutlich weniger Angaben nötig sind als bei einer normalen Rechnung. Das Problem ist nur: Viele Selbstständige kennen weder die genaue Grenze noch wissen sie, welche Kleinbetragsrechnung Pflichtangaben tatsächlich draufmüssen – und schreiben deshalb entweder zu wenig (rechtlich riskant) oder unnötig viel (reine Zeitverschwendung).

Kleinbetragsrechnung: Wo liegt die Grenze?

Seit 2017 gilt: Eine Kleinbetragsrechnung darf geschrieben werden, wenn der Gesamtbetrag 250 Euro brutto nicht übersteigt – also inklusive Umsatzsteuer. Das steht in § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Wichtig dabei: Es zählt der Bruttobetrag der gesamten Rechnung, nicht einzelner Positionen. Wenn du also mehrere Leistungen auf einer Rechnung zusammenfasst und die Summe über 250 Euro liegt, greift die Vereinfachung nicht mehr – dann brauchst du eine vollständige Rechnung mit allen regulären Pflichtangaben.

Die Grenze gilt unabhängig davon, ob du Kleinunternehmer bist oder Umsatzsteuer ausweist. Auch als umsatzsteuerpflichtiger Betrieb darfst du bei kleinen Summen die vereinfachte Form nutzen – das spart dir bei jeder einzelnen Rechnung ein paar Angaben, die bei hohem Kundendurchlauf ordentlich Zeit fressen.

Kleinbetragsrechnung Pflichtangaben: Was wirklich draufmuss

Auch bei der vereinfachten Variante gibt es Pflichtangaben, die nicht fehlen dürfen. Diese sind:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (also von dir)
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung
  4. Bruttobetrag (Rechnungsbetrag inklusive Steuer) als Gesamtsumme
  5. Anwendbarer Steuersatz (z. B. 19 % oder 7 %) oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung (z. B. bei Kleinunternehmerregelung: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet")

Das war's schon. Kein Netto-Ausweis nötig, kein separater Steuerbetrag in Euro, keine Rechnungsnummer im engeren Sinne (auch wenn eine fortlaufende Nummer zur eigenen Ordnung trotzdem sinnvoll ist) und – das ist der große Unterschied zur Vollrechnung – du brauchst weder Name noch Anschrift deines Kunden. Das macht Kleinbetragsrechnungen ideal für Laufkundschaft, spontane kleine Aufträge oder Barverkäufe, wo du die Kundendaten oft gar nicht zur Hand hast.

Was du dir bei Kleinbetragsrechnungen sparen kannst

Im Vergleich zur vollständigen Rechnung entfallen bei der Kleinbetragsrechnung vor allem:

  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer (rechtlich zwingend – praktisch aber empfehlenswert)
  • Der gesondert ausgewiesene Netto- und Steuerbetrag (nur der Steuersatz muss erkennbar sein)
  • Das Leistungsdatum, sofern es mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt

Das klingt nach viel Ersparnis, aber Vorsicht: Diese Erleichterungen gelten nicht für alle Fälle. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, beim Reverse-Charge-Verfahren oder wenn dein Kunde die Rechnung für einen Vorsteuerabzug über 250 Euro braucht, reicht die vereinfachte Form nicht aus. Auch wenn dein Kunde ausdrücklich eine vollständige Rechnung mit seinem Namen verlangt (zum Beispiel für die eigene Buchhaltung), solltest du sie ihm ausstellen – Kulanz kostet dich nur ein paar Sekunden Tipparbeit.

Praxis-Tipp: Nicht bei jedem Betrag neu nachdenken

Der größte Zeitfresser bei Kleinbetragsrechnungen ist meistens nicht die Rechnung selbst, sondern die Unsicherheit: Brauche ich jetzt alle Angaben oder nicht? Liegt der Betrag drüber oder drunter? Genau hier lohnt sich ein Tool, das dir diese Entscheidung abnimmt. Mit fertiggemacht erstellst du Rechnungen direkt vom Handy aus – die App kennt die gesetzlichen Pflichtangaben und stellt automatisch sicher, dass alles Nötige drauf ist, egal ob Kleinbetrag oder große Schlussrechnung. Du musst dir die Grenze von 250 Euro nicht merken und keine Paragrafen im Kopf behalten, während der Kunde vor dir steht und auf seine Rechnung wartet.

Gerade wenn du viele kleine Aufträge abwickelst – ob als Handwerker zwischen Terminen oder als Dienstleister mit Laufkundschaft – zählt jede Minute, die du nicht mit Rechnungsformalitäten verbringst. Probier fertiggemacht kostenlos aus und schreib deine nächste Kleinbetragsrechnung in unter einer Minute, ganz ohne Grübeln über Pflichtangaben.

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