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Kleinunternehmer-Rechnung als Handwerker: Vorlage & Pflichtangaben 2025

Als Handwerker mit Kleinunternehmerregelung brauchst du eine rechtssichere Rechnung – aber keine USt. Was draufmuss und wie du es einfach hältst.

05. Mai 20265 Minuten Lesezeit

Als Kleinunternehmer hast du einen echten Vorteil: Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und sparst dir damit eine Menge Bürokratie. Trotzdem gibt es bei der Kleinunternehmer-Rechnung als Handwerker ein paar Dinge zu beachten – wer hier schludert, riskiert Ärger mit dem Finanzamt oder verzögerte Zahlungen von Kunden.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und gilt sie für dich?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift, wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro steigt. Viele Handwerker, die frisch selbstständig starten oder nebenberuflich tätig sind, fallen genau darunter.

Der Vorteil liegt auf der Hand: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, weniger Papierkram, kein monatlicher Voranmeldungsaufwand. Der Haken: Du kannst auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholen. Für Handwerker mit hohem Materialeinsatz kann das je nach Lage teuer werden – das solltest du mit deinem Steuerberater abklären.

Kleinunternehmer-Rechnung: Was muss drauf?

Auch ohne Umsatzsteuer brauchst du eine ordentliche Rechnung. Diese Pflichtangaben dürfen nicht fehlen:

  • Dein vollständiger Name und deine Anschrift
  • Name und Anschrift deines Kunden
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
  • Konkrete Leistungsbeschreibung – was du gemacht hast, wann und wo
  • Gesamtbetrag (ohne Steuerausweis)
  • Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung

Dieser letzte Punkt ist entscheidend. Ein typischer Satz lautet:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Fehlt dieser Hinweis, kann dein Kunde die Rechnung beanstanden. Bei Rechnungen über 250 Euro musst du außerdem deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID angeben.

Die häufigsten Fehler bei Kleinunternehmer-Rechnungen

Umsatzsteuer trotzdem ausweisen: Wer versehentlich Umsatzsteuer auf seiner Rechnung ausweist, muss diese trotzdem ans Finanzamt abführen – auch wenn er sie nie kassiert hat. Das ist einer der kostspieligsten Fehler überhaupt.

Keine oder doppelte Rechnungsnummern: Rechnungen müssen lückenlos und eindeutig nummeriert sein. Wer das mit Word-Vorlagen und manuell hochgezählten Nummern macht, läuft irgendwann ins Chaos.

Leistungsbeschreibung zu vage: „Reparaturarbeiten – 400 €" reicht nicht. Das Finanzamt und dein Kunde wollen wissen, was du konkret gemacht hast. Am besten mit Datum, Ort und kurzer Beschreibung.

Kein Zahlungsziel: Kein Pflichtfeld, aber ohne klare Frist wartest du oft länger auf dein Geld. Schreib einfach dazu: „Zahlbar bis zum [Datum]" oder „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen."

So sieht eine saubere Kleinunternehmer-Rechnung aus

Eine funktionierende Vorlage hat diese Struktur:

Max Mustermann – Malermeister
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Tel.: 0171 1234567
Steuernummer: 123/456/78900

An:
Familie Beispiel
Beispielweg 5
54321 Beispielstadt

Rechnung Nr.: 2025-047
Datum: 05.05.2025

Leistung:
Malerarbeiten Wohnzimmer und Flur, Beispielweg 5, 54321 Beispielstadt
Ausgeführt am 28. und 29. April 2025

Gesamtbetrag: 680,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlbar bis: 19.05.2025

Vielen Dank für Ihren Auftrag!

Das kannst du in Word nachbauen – aber mal ehrlich: Jedes Mal die Vorlage öffnen, Nummer hochzählen, Daten eintragen, als PDF speichern und dann per E-Mail oder WhatsApp senden. Das frisst Zeit, die du besser auf der Baustelle verbringst.

Mit fertiggemacht geht's einfacher

Genau für solche Alltagssituationen gibt es fertiggemacht. Du stellst einmal ein, dass du Kleinunternehmer bist – und die App setzt den §-19-Hinweis automatisch auf jede Rechnung. Rechnungsnummern werden lückenlos vergeben, Kundendaten sind gespeichert, und das Ergebnis ist ein sauberes PDF, das du direkt vom Handy per WhatsApp oder E-Mail verschickst.

Kein Word, kein Ausdrucken, kein Suchen nach der letzten Vorlage. Gerade wenn du viele kleine Aufträge hast und nebenher noch auf der Baustelle stehst, macht das einen echten Unterschied.

Fazit

Als Kleinunternehmer hast du weniger Pflichten als umsatzsteuerpflichtige Betriebe – aber ein paar Regeln musst du trotzdem beachten. Der §-19-Hinweis ist Pflicht, die Rechnungsnummer ist Pflicht, und die Leistungsbeschreibung muss konkret sein.

Wer das einmal sauber aufgesetzt hat, spart sich danach viel Ärger. Mit fertiggemacht geht das ohne großen Aufwand – einfach loslegen, Rechnung erstellen, fertig.

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