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Rechnung schreiben als Freiberufler: Vorlage + alle Pflichtangaben 2025

Welche Pflichtangaben auf jede Freiberufler-Rechnung gehören, wie eine gute Vorlage aussieht und wie du schneller abrechnest.

08. Mai 20264 Minuten Lesezeit

Du hast den Auftrag erledigt – und jetzt sitzt du vor einem leeren Dokument und fragst dich, wie du die Rechnung richtig aufbaust. Kein Wunder: Rechnung schreiben als Freiberufler klingt simpel, hat aber seine Tücken. Welche Pflichtangaben fehlen schnell, was muss rein, damit das Finanzamt zufrieden ist – und wie sieht eine brauchbare Vorlage aus? Dieser Artikel beantwortet genau das.

Was muss auf eine Freiberufler-Rechnung?

Das Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) legt fest, welche Angaben auf jeder ordentlichen Rechnung stehen müssen. Hier die Pflichtangaben auf einen Blick:

  • Vollständiger Name und Anschrift – von dir und von deinem Auftraggeber
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – mindestens eine davon
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer – eindeutig und einmalig
  • Leistungsbeschreibung – was hast du gemacht, wann und für wen?
  • Leistungsdatum oder -zeitraum – nicht dasselbe wie das Rechnungsdatum!
  • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag – oder bei der Kleinunternehmerregelung der entsprechende Hinweis
  • Gesamtbetrag
  • Bankverbindung – damit du auch wirklich bezahlt wirst

Klingt nach viel, ist es aber nicht. Einmal als Vorlage aufgebaut, passt du nur noch die variablen Felder an.

Rechnung schreiben als Freiberufler: Aufbau und Vorlage

Eine gute Freiberufler-Rechnung Vorlage folgt immer demselben Aufbau:

Kopfbereich: Dein Name, Adresse, Kontaktdaten, Steuernummer. Daneben oder darunter: Rechnungsnummer und Datum.

Empfängerblock: Name und Adresse deines Kunden – vollständig, wie beim formellen Brief.

Leistungsübersicht: Eine Tabelle mit Position, Beschreibung, Menge, Einzelpreis und Gesamtpreis. Je klarer und detaillierter, desto weniger Rückfragen vom Kunden.

Summenblock: Nettobetrag, Mehrwertsteuer (19 % oder 7 %, oder Kleinunternehmerhinweis), Bruttobetrag.

Zahlungsinformationen: Bankverbindung (IBAN, BIC), Zahlungsziel – zum Beispiel „zahlbar innerhalb von 14 Tagen".

Optionaler Footer: Steuernummer noch mal, Registernummer falls vorhanden, persönliche Note.

Tipp für die Rechnungsnummer: Nutze ein Format wie 2025-001, 2025-002 und so weiter. Das ist übersichtlich, und du siehst auf einen Blick, wie viele Rechnungen du im Jahr ausgestellt hast.

Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig?

Das macht einen wichtigen Unterschied bei der Vorlage – und ist ein häufiger Stolperstein.

Wenn du unter der Kleinunternehmerregelung fällst (Jahresumsatz unter 22.000 € im Vorjahr), darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen. Stattdessen musst du explizit darauf hinweisen:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Wenn du regulär umsatzsteuerpflichtig bist, weist du die 19 % (oder 7 % bei bestimmten Leistungen) separat aus. Vergiss das Leistungsdatum nicht – das Finanzamt besteht darauf.

Noch ein Sonderfall: Hast du B2B-Kunden im EU-Ausland? Dann gilt bei Dienstleistungen das Reverse-Charge-Verfahren. Das muss auf der Rechnung stehen, und du darfst keine deutsche Mehrwertsteuer berechnen. Wenn du dir unsicher bist, frag kurz deinen Steuerberater – ein einziger Fehler hier kann teuer werden.

Typische Fehler beim Rechnungen schreiben

Selbst erfahrene Freelancer tappen immer wieder in dieselben Fallen:

Fehlende oder doppelte Rechnungsnummer: Jede Rechnung braucht eine eindeutige, fortlaufende Nummer. Lücken sind erlaubt, aber keine doppelten Nummern.

Kein Leistungsdatum: Das Rechnungsdatum und das Datum, wann du die Leistung erbracht hast, sind zwei verschiedene Dinge. Fehlt das Leistungsdatum, kann das Finanzamt die Rechnung beanstanden.

Unklare Leistungsbeschreibung: „Webentwicklung" reicht nicht. Besser: „Entwicklung und Implementierung der Kontaktseite für website.de, April 2025." Der Kunde soll sofort wissen, wofür er zahlt.

Fehlende Steuernummer: Klingt offensichtlich, wird aber überraschend oft vergessen – besonders bei der ersten Rechnung.

Falscher oder fehlender Kleinunternehmerhinweis: Wer unter § 19 UStG fällt und trotzdem Mehrwertsteuer ausweist, muss diese ans Finanzamt abführen – auch wenn der Kunde sie gar nicht erstattet bekommt.

Schneller Rechnungen schreiben – ohne die Vorlage immer wieder neu auszufüllen

Eine Word-Vorlage funktioniert, aber sie nervt: manuell ausfüllen, Rechnungsnummer hochzählen, PDF exportieren, E-Mail schreiben, Anhang suchen, senden. Und beim nächsten Monat wieder von vorne.

Mit einer App wie fertiggemacht läuft das deutlich flüssiger. Du erfasst deine Leistungen, die App erstellt automatisch eine professionelle PDF-Rechnung mit allen Pflichtangaben. Die Rechnungsnummer wird automatisch vergeben, du siehst auf einen Blick, welche Rechnungen noch offen sind – und du kannst das Dokument direkt per WhatsApp oder E-Mail rausschicken, ohne zwischen Programmen zu wechseln.

Gerade als Freiberufler, der lieber an Projekten arbeitet als an Papierkram: Das spart jeden Monat wertvolle Zeit.


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