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Verzugszinsen berechnen: Was dir als Handwerker bei später Zahlung zusteht

Kunde zahlt nicht pünktlich? Wir zeigen, wie du Verzugszinsen als Handwerker richtig berechnest und einforderst.

01. Juli 20266 Minuten Lesezeit

Du hast den Auftrag sauber abgewickelt, die Rechnung rausgeschickt – und dann passiert erstmal: nichts. Das Zahlungsziel verstreicht, der Kunde meldet sich nicht, dein Geld bleibt aus. Was viele Handwerker nicht wissen: Sobald ein Kunde in Verzug ist, darfst du Verzugszinsen verlangen. Das ist kein Kulanzangebot, sondern gesetzlich geregelt – und es kostet dich nichts, es einzufordern. Trotzdem lassen die meisten Selbstständigen dieses Geld einfach liegen, weil sie nicht genau wissen, wie man Verzugszinsen bei einer Handwerkerrechnung berechnet oder weil der Aufwand abschreckt. Dabei ist die Rechnung dahinter simpler, als sie klingt.

Wann ist ein Kunde überhaupt in Verzug?

Verzug tritt automatisch ein, wenn eine Rechnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang unbezahlt bleibt – das gilt zumindest gegenüber Verbrauchern, und nur wenn du in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hast. Ohne diesen Hinweis brauchst du eine Mahnung, um Verzug auszulösen. Gegenüber Geschäftskunden (B2B) tritt der Verzug ebenfalls nach 30 Tagen ein, ganz ohne Mahnung nötig.

Praktisch heißt das: Trag ein klares Zahlungsziel auf deine Rechnung (z. B. "zahlbar innerhalb von 14 Tagen") und ergänze bei Verbraucherrechnungen den Satz, dass nach Ablauf automatisch Verzug eintritt. Das ist die Grundlage für alles Weitere – ohne sauberes Zahlungsziel wird's später kompliziert, den Verzugsbeginn zu belegen.

Verzugszinsen berechnen: Die Formel

Der gesetzliche Verzugszinssatz orientiert sich am Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, der sich zweimal im Jahr ändert (aktuell nachschaubar auf bundesbank.de). Dazu kommt ein Aufschlag:

  • Gegenüber Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
  • Gegenüber Unternehmen (B2B): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte

Die Formel für die Verzugszinsen lautet:

Rechnungsbetrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365 = Verzugszinsen

Ein Beispiel: Du hast eine offene Rechnung über 2.000 Euro gegenüber einem Firmenkunden, der Verzugssatz liegt bei angenommenen 9,12 % (Basiszinssatz von aktuell 3,12 % + 6 Prozentpunkte, je nach aktuellem Stand nachprüfen), und der Kunde ist 40 Tage im Verzug:

2.000 € × 0,0912 × 40 ÷ 365 = ~20 €

Klingt nach wenig, aber bei größeren Summen oder langen Verzugszeiten kommt einiges zusammen. Und bei B2B-Geschäften darfst du zusätzlich pauschal 40 Euro Verzugspauschale verlangen – ganz ohne Nachweis eines konkreten Schadens. Das steht dir seit 2014 gesetzlich zu und wird erstaunlich selten genutzt.

Wie forderst du die Verzugszinsen konkret ein?

Am saubersten machst du das über eine Zahlungserinnerung oder Mahnung, in der du den offenen Betrag, die Verzugszinsen und ggf. die Pauschale klar aufschlüsselst. Wichtig dabei:

  1. Rechnungsnummer und Datum der ursprünglichen Rechnung nennen
  2. Anzahl der Verzugstage transparent machen, damit der Kunde nachvollziehen kann, wie sich die Summe ergibt
  3. Zinssatz und Berechnung kurz aufführen – das wirkt sachlich statt aggressiv
  4. Einen neuen, kurzen Zahlungstermin setzen (z. B. 7 Tage)

Klingt nach Papierkram, ist aber in der Praxis reine Fleißarbeit – wenn du es einmal im Kopf hast, dauert das Formulieren keine fünf Minuten. Der größte Zeitfresser ist meist, den Überblick zu behalten: Welche Rechnung ist wie lange offen, wann wurde gemahnt, was steht noch aus?

Verzug vermeiden ist besser als Verzugszinsen berechnen

Ehrlich gesagt: Die beste Strategie ist, gar nicht erst in die Situation zu kommen, wo du Verzugszinsen ausrechnen musst. Das gelingt am ehesten mit klaren, professionellen Rechnungen, die sofort verständlich sind, ein eindeutiges Zahlungsziel haben und dem Kunden das Bezahlen so leicht wie möglich machen. Genau da setzt fertiggemacht an: Du erstellst Angebote und Rechnungen direkt vom Handy, in unter einer Minute, inklusive automatischem Zahlungsziel und rechtssicheren Pflichtangaben. Fällige Rechnungen behältst du in der App im Blick, sodass du sofort siehst, wer noch nicht gezahlt hat – bevor aus einer vergessenen Rechnung ein Verzugsfall mit Zinsberechnung wird.

Und falls es doch mal passiert: Mit einer sauberen Übersicht über all deine Rechnungen und deren Fälligkeitsdaten ist die Berechnung der Verzugszinsen kein Ratespiel mehr, sondern eine Sache von zwei Minuten. Leg dir also ein System zu, das dir Transparenz gibt – dann verlierst du kein Geld mehr durch Zahlungsverzug, den du gar nicht bemerkt hast.

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